Newsletter 11 / August 2016

Erfolg im Grossen Rat: Der Rat stimmt den Gegenvorschlgen zu.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder des Untersttzungskomitees

An seiner Sitzung vom 17. August hat der Grosse Rat den von der vorberatenden Kommission eingebrachten Gegenvorschlgen zu den Thurgauer Kulturlandinitiativen zugestimmt.

Damit haben die von mehr als 5000 Thurgauerinnen und Thurgauern unterzeichneten Initiativen eine wichtige Hrde genommen.

Verfassungsinitiative

Da die Initianten den Rckzug der Verfassungsinitiative zugunsten des Gegenvorschlages beschlossen haben, kommt nun allein der Gegenvorschlag vors Volk. Dieser unterscheidet sich nur in einem Detail von der ursprnglichen Fassung: Kanton und Gemeinden sollen fr die "Erhaltung", also den quantitativen Schutz des Kulturlandes sorgen. Die Diskussion in der vorberatenden Kommission hatte gezeigt, dass der Initiativtext - "Erhaltung und Schutz" - unterschiedlich interpretiert werden kann, was zu Unklarheiten fhren wrde. ber eine Verfassungsinitiative stimmt im jedem Fall das Volk ab.

Das hervorragende Resultat im Grossen Rat - 110 Ja : 10 Nein - ist fr die kommende Volksabstimmung eine sehr erfreuliche und klare Abstimmungsempfehlung!

Gesetzesinitiative

Der Gegenvorschlag der Kommission zur Gesetzesinitiative hingegen unterscheidet sich deutlich vom ursprnglichen Initiativtext. So ist neu die Festsetzung des Siedlungsgebietes bis ins Jahr 2040 verlangt. Eine zeitlich unbeschrnkte Festsetzung, wie dies die Initiative forderte, war auch der Hauptgrund, weshalb der Regierungsrat beantragte, die Gesetzesinitiative fr ungltig zu erklren.

Entgegen der regierungsrtlichen Empfehlung beschloss der Grosse Rat Gltigkeit - und zwar mit 115 Ja gegen 3 Nein! - denn nur so konnte das Anliegen der 5000 Stimmberechtigten diskutiert und ber den Gegenvorschlag beraten werden. Ein weiterer Unterschied zur Initiative: Der Gegenvorschlag setzt das Siedlungsgebiet fest - also die Bauzonen inkl. den Richtplangebieten, wo knftige Bauzonen ausgeschieden werden knnen. Der Initiativtext sah vor, das Baugebiet gemss den Zonenplnen der Gemeinden festzusetzen.

Und die Forderung der Initiative, dass bei einer Baueingabe nachzuweisen sei, dass zu einem spteren Zeitpunkt das Grundstck "mit einer vollstndigen Ausschpfung der zulssigen Nutzung" berbaut werden knne, wurde im Gegenvorschlag ersetzt durch eine Ergnzung von 18 des Planungs- und Baugesetzes: Die Aufzhlung, was das Baureglement der Gemeinden regeln sollte, wird nun ergnzt durch "Bestimmungen ber eine Mindestausnutzung".

Dem Gegenvorschlag stimmte der Grosse Rat mit 91 Ja zu 21 Nein zu; auch ein sehr gutes Resultat! Zu einer Volksabstimmung kommt es hier nur, falls gegen den Beschluss des Grossen Rates das Referendum ergriffen wrde - was aber hchst unwahrscheinlich sein drfte.

 

Der nun vom Grossen Rat beschlossene Gegenvorschlag baut auf der aktuellen Richtplanrevision auf und sichert deren Errungenschaften. Das Hauptziel der Initiative - der Schutz des Kulturlandes vor weitergehender Zersiedlung - ist damit erreicht, zumindest bis ins Jahr 2040.

   

Vielen Dank fr die Untersttzung

Klar ist, dass wir fr diesen "politischen Kampf" alle mglichen Krfte brauchen. Wir bitten Sie ganz dringend, fr weitere Mitglieder im Untersttzungskomitee zu werben.

Jetzt erst recht: Jeder Name ist entscheidend wichtig fr den Erfolg unserer Initiativen. http://www.kulturlandinitiativen.ch   Rubrik Komitee

 

fr das Prsidium der Kulturlandinitiativen Thurgau:

Josef Gemperle, Meisterlandwirt, Kantonsrat CVP, Fischingen

Toni Kappeler, Prsident ProNatura TG, Kantonsrat Grne, Mnchwilen

Andreas Guhl, Meisterlandwirt, Kantonsrat BDP, Oppikon

Alex Frei, Rechtsanwalt, Kantonsrat CVP, Eschlikon

 

kulturlandinitiativen.ch

 

Jetzt erst recht!!