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Thurgauer Kulturlandschaft
Wir stimmen am 12. Februar 2017 über eine Änderung der Thurgauer Kantonsverfassung ab. Es geht um den Erhalt unserer Kulturlandschaft und eine
Siedlungsentwicklung mit hoher Wohn- und Lebensqualität:
- Die Fläche des Nichtsiedlungsgebietes – und damit unsere Kulturlandschaft und Natur – soll erhalten bleiben.
- Die (nicht nachwachsende!) Ressource Boden soll haushälterisch und zweckmässig genutzt werden.
- Die Siedlungsentwicklung erfolgt nach innen; aber mit hoher Wohn- und Lebensqualität.
Dazu wird die Siedlungserneuerung verstärkt.
- Eine bauliche Entwicklung ist weiterhin möglich.
Eine ausführlichere Argumentation finden Sie hier:
Argumente |
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Der Grosse Rat
empfiehlt Ihnen mit
110 zu 10 Stimmen, dem Gegenvorschlag des
Grossen Rates zur
Volksinitiative "Ja zu
einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft"
(Änderung von § 77 der Kantonsverfassung) zuzustimmen.
Sagen auch Sie |