Thurgauer Kulturlandschaft

Wir stimmen am 12. Februar 2017 über eine Änderung der Thurgauer Kantonsverfassung ab. Es geht um den Erhalt unserer Kulturlandschaft und eine Siedlungsentwicklung mit hoher Wohn- und Lebensqualität:

  • Die Fläche des Nichtsiedlungsgebietes – und damit unsere Kulturlandschaft und Natur – soll erhalten bleiben.
  • Die (nicht nachwachsende!) Ressource Boden soll haushälterisch und zweckmässig genutzt werden.
  • Die Siedlungsentwicklung erfolgt nach innen; aber mit hoher Wohn- und Lebensqualität.
    Dazu wird die Siedlungserneuerung verstärkt.
  • Eine bauliche Entwicklung ist weiterhin möglich.

Eine ausführlichere Argumentation finden Sie hier: Argumente

 

Der Grosse Rat

empfiehlt Ihnen mit
110 zu 10 Stimmen, dem Gegenvorschlag des
Grossen Rates zur
 Volksinitiative "Ja zu
einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft"
(Änderung von § 77 der Kantonsverfassung) zuzustimmen.

Sagen auch Sie

   
       
 

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